Bewirtschaftung
Angebaute Kulturen
Sieben Bewirtschafter*innen erhalten Bewirtschaftungsbeiträge. Die Genossenschaft hat mit ihnen Verträge abgeschlossen. Die ersten Verträge von 2005 wurden mit einer 10 jährigen Vertragsdauer abgeschlossen; die jährliche Entschädigung betrug Fr. 95.–/Are.
2019 uns 2024 wurden neue Verträge mit angepassten Bedingungen abgeschlossen. Die jährliche Entschädigung beträgt aktuell Fr. 40.–/Are; daneben erhalten die Bewirtschafter*innen Beiträge direkt von Bund und Kanton. In den Verträgen sind die Bewirtschaftungspflichten festgehalten. So müssen in der Regel in jedem dritten Anbaujahr im Wechsel mit Getreide Kartoffeln angepflanzt werden. Der Gebrauch von Schädlingsbekämpfungsmitteln, sowie Pflanzenbehandlungsmitteln ist nicht gestattet. Die die Landschaft bestimmenden Elemente müssen geschützt und unterhalten werden und die traditionellen Bewirtschaftungsmethoden müssen beibehalten werden.
Die Bewirtschafter*innen stellen interessierten Personen Äcker für den Anbau von Kartoffeln, Getreide oder Gemüse zur Verfügung. Dieses Angebot wird vor allem für den Kartoffelanbau genutzt. Die Genossenschaft steht nicht im direkten Kontakt mit diesen Unterbewirtschafter*innen.
Auf einem Viertel der Fläche werden Kartoffeln angebaut und zwar vor allem handelsübliche Speisesorten, welche einerseits dem Eigengebrauch und der Verfütterung dienen, andererseits auch verkauft werden. Kartoffelanbau bedeutet 6x mehr Aufwand (Getreide 140 h/ha, Kartoffeln 840 h/ha).
Auf vier Fünfteln der Fläche wird Getreide angebaut. Das Getreide wird hauptsächlich gemahlen als Viehfutter und als Stroh verwendet. Im Laufe der letzten Jahre hat Hafer als flächenmässig wichtigstes Getreide die Gerste abgelöst. Auch Roggen, das traditionelle Wintergetreide, wird seit einigen Jahren auf einigen Äckern wieder angebaut.